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* Rechtlicher Hinweis:
Bei der Hilfeleistung Ihrer steuerlichen Arbeiten biete ich Ihnen ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung an (gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG). Eine steuerliche Beratung findet nicht statt, da dies von Gesetz her einem Buchhalter untersagt ist.
Sollte dennoch eine steuerliche Beratung notwendig werden, werde ich selbstverständlich eng mit Ihrer/m Steuerberater/in zusammenarbeiten bzw. stelle den Kontakt zu einer/m mit mir zusammenarbeitenden Steuerberater/in her.
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